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Kinderschutzkonzept

Schutzauftrag der Kindertagesstätte bei Kindeswohlgefährdung

Der Gesetzgeber hat für die Kindertagesstätten den § 8a SGB VIII für den Kinderschutzauftrag festgeschrieben. Dieser liegt dem Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 zugrunde.

Das pädagogische Fachpersonal ist sensibel dafür, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, ihre Rechte zu achten und ihre emotionalen und sozialen Kompetenzen zu fördern.

Die Fachkräfte unserer Einrichtung erleben die Kinder viele Stunden am Tag, haben regelmäßig Kontakt zu den Eltern und verstehen ihre Arbeit als Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.

Kinderhand nach vorne gestreckt um ein klares STOP zu signalisieren

In der Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern ist es uns wichtig, einen wertschätzenden und respektvollen Umgang mit allen Beteiligten, auch in Belastungssituationen, zu wahren.

Die pädagogischen Beziehungen sind frei von jeder Form von Gewalt. Die Grenzen der Kinder werden geachtet und Nähe und Distanz werden durch einen behutsamen Umgang gestärkt. Kinder und Eltern werden in Prozessabläufe eingebunden und ihre Meinungen gehört. Pädagogische Handlungen und Entscheidungen werden transparent gestaltet und Zuständigkeiten sind klar geregelt. Alle Fachkräfte der Einrichtung setzen sich verpflichtend für den Kindesschutz ein.

Die Kolleginnen nehmen eine beratende und unterstützende Rolle im weiteren Prozess ein, vermitteln Eltern Hilfen und geeignete Angebote, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Kontakt

Bewegungskindergarten Sälzerkrümel

Clara-Pfänder-Str. 17
33154 Salzkotten

05258 937013
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