Kinderschutzkonzept
Schutzauftrag der Kindertagesstätte bei Kindeswohlgefährdung
Der Gesetzgeber hat für die Kindertagesstätten den § 8a SGB VIII für den Kinderschutzauftrag festgeschrieben. Dieser liegt dem Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 zugrunde.
Das pädagogische Fachpersonal ist sensibel dafür, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, ihre Rechte zu achten und ihre emotionalen und sozialen Kompetenzen zu fördern.
Die Fachkräfte unserer Einrichtung erleben die Kinder viele Stunden am Tag, haben regelmäßig Kontakt zu den Eltern und verstehen ihre Arbeit als Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.

In der Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern ist es uns wichtig, einen wertschätzenden und respektvollen Umgang mit allen Beteiligten, auch in Belastungssituationen, zu wahren.
Die pädagogischen Beziehungen sind frei von jeder Form von Gewalt. Die Grenzen der Kinder werden geachtet und Nähe und Distanz werden durch einen behutsamen Umgang gestärkt. Kinder und Eltern werden in Prozessabläufe eingebunden und ihre Meinungen gehört. Pädagogische Handlungen und Entscheidungen werden transparent gestaltet und Zuständigkeiten sind klar geregelt. Alle Fachkräfte der Einrichtung setzen sich verpflichtend für den Kindesschutz ein- getreu dem Motto: „Zum Wohle des Kindes!“
Die Kolleginnen nehmen eine beratende und unterstützende Rolle im weiteren Prozess ein, vermitteln den Eltern Hilfen und geeignete Angebote, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung abzuwenden.
"Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt!" (Albert Einstein)
Formen der Kindesmisshandlung
- Körperliche Vernachlässigung
- Seelische Vernachlässigung
- Körperliche Misshandlung
- Seelische Misshandlung
- Sexuelle Gewalt
Kontakt
Bewegungskindergarten Sälzerkrümel
Clara-Pfänder-Str. 17
33154 Salzkotten